Das
Sprachhaus ist als offizieller Träger für staatlich geförderte
Integrationskurse zugelassen. Integrationskurse richten sich an ausländische
MitbürgerInnen, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig
oder gar kein Deutsch sprechen. Das Sprachtraining umfasst 600 Unterrichtsstunden
oder auch 900 Unterrichtstunden, wenn Sie beispielsweise an einem Frauen-
oder Elternkurs teilnehmen. Darauf folgt ein Orientierungskurs von 45
Unterrichtsstunden, der wichtige Kenntnisse über deutsche Gesetze,
Politik, Kultur und die Geschichte Deutschlands vermittelt.
Unser
spezielles Angebot:
Es ist uns wichtig, unseren TeilnehmerInnen nicht nur einen Sprachkurs
anzubieten, sondern sie auch auf ihrem Weg durch verschiedene Instanzen
zu begleiten, sie über die Zulassungsbedingungen aufzuklären,
die Anmeldeformalitäten zu erledigen und Ihnen im Vorfeld und während
des Sprachkurses bei administrativen und sprachlichen Problemen zur Seite
zu stehen.
Wir bieten im Vorfeld des Kurses:
Einstufungstests, wenn gewünscht vor Ort Beratung und Hilfestellung
bei Zulassung und Anmeldung sowie Informationsbroschüren in den verschiedensten
Sprachen.
Wir bieten Kurse:
in kleinen Gruppen (unser Standard: 8 - 12 Teilnehmer/möglich sind
20)
mit qualifizierten und engagierten SprachtrainerInnen
ggf. mit Kinderbetreuung
an verschiedenen Kursorten, also auch in Ihrer Nähe
nicht nur nach Kenntnisstand, sondern auch nach Lerntempo und Zielgruppen
differenziert (z.B. Frauen-, Eltern- und Alphabetisierungskurse)
niederschwellige (20-stündige) Kurse, die auf einen Integrationskurs
hinführen
Wer
kann daran teilnehmen?
Der Antrag auf Zulassung zu einem solchen Kurs kann bei schon länger
in Deutschland lebenden AusländerInnen oder bei BürgerInnen
der EU gerne über uns, das SprachHaus, gestellt werden.
Neu zugewanderte AusländerInnen haben Anspruch bzw. teilweise die
Pflicht an einem Integrationskurs teilzunehmen und erhalten die Zulassung
direkt über die Ausländerbehörde.
Finanzierung:
Berechnet werden 1 Euro pro Unterrichtsstunde, d.h. 100 Euro pro Modul,
die im Voraus an die Schule zu bezahlen sind. Eine Kostenbefreiung kann
bei Empfängern von Arbeitslosengeld II oder von Hilfe zum Lebensunterhalt
beantragt werden. SpätaussiedlerInnen sind vom Kostenbeitrag komplett
befreit.
Links
mit weiteren Informationen vom BAMF:
Merkblatt
zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs - 630.009c:
http://www.integration-in-deutschland.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/MerkblaetterAuslaender/merkblatt-zum-antrag-auf-zulassung-630-009c-deutsch__IP.html
Merkblatt zum Integrationskurs
für Neuzuwanderer sowie teilnahmeverpflichtete Altzuwanderer - 630.036c:
http://www.integration-in-deutschland.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/MerkblaetterAuslaender/merkblatt-zz-auslaenderbehoerde-630-036c-deutsch.html
Merkblatt zum Integrationskurs
für SpätaussiedlerInnen und ihre Familienangehörigen -
630.015c:
http://www.integration-in-deutschland.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/MerkblaetterSpaetaussiedler/merkblatt-zum-integrationskurs-fuer-spaetaussiedler-630-015b-deutsch__IP.html
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