Integrationskurse

Das Sprachhaus ist als offizieller Träger für staatlich geförderte Integrationskurse zugelassen. Integrationskurse richten sich an ausländische MitbürgerInnen, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Das Sprachtraining umfasst 600 Unterrichtsstunden oder auch 900 Unterrichtstunden, wenn Sie beispielsweise an einem Frauen- oder Elternkurs teilnehmen. Darauf folgt ein Orientierungskurs von 45 Unterrichtsstunden, der wichtige Kenntnisse über deutsche Gesetze, Politik, Kultur und die Geschichte Deutschlands vermittelt.

Unser spezielles Angebot:
Es ist uns wichtig, unseren TeilnehmerInnen nicht nur einen Sprachkurs anzubieten, sondern sie auch auf ihrem Weg durch verschiedene Instanzen zu begleiten, sie über die Zulassungsbedingungen aufzuklären, die Anmeldeformalitäten zu erledigen und Ihnen im Vorfeld und während des Sprachkurses bei administrativen und sprachlichen Problemen zur Seite zu stehen.

Wir bieten im Vorfeld des Kurses:
Einstufungstests, wenn gewünscht vor Ort Beratung und Hilfestellung bei Zulassung und Anmeldung sowie Informationsbroschüren in den verschiedensten Sprachen.

Wir bieten Kurse:

in kleinen Gruppen (unser Standard: 8 - 12 Teilnehmer/möglich sind 20)
mit qualifizierten und engagierten SprachtrainerInnen
ggf. mit Kinderbetreuung
an verschiedenen Kursorten, also auch in Ihrer Nähe
nicht nur nach Kenntnisstand, sondern auch nach Lerntempo und Zielgruppen differenziert (z.B. Frauen-, Eltern- und Alphabetisierungskurse)
niederschwellige (20-stündige) Kurse, die auf einen Integrationskurs hinführen

Wer kann daran teilnehmen?
Der Antrag auf Zulassung zu einem solchen Kurs kann bei schon länger in Deutschland lebenden AusländerInnen oder bei BürgerInnen der EU gerne über uns, das SprachHaus, gestellt werden.
Neu zugewanderte AusländerInnen haben Anspruch bzw. teilweise die Pflicht an einem Integrationskurs teilzunehmen und erhalten die Zulassung direkt über die Ausländerbehörde.

Finanzierung:
Berechnet werden 1 Euro pro Unterrichtsstunde, d.h. 100 Euro pro Modul, die im Voraus an die Schule zu bezahlen sind. Eine Kostenbefreiung kann bei Empfängern von Arbeitslosengeld II oder von Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden. SpätaussiedlerInnen sind vom Kostenbeitrag komplett befreit.

Links mit weiteren Informationen vom BAMF:
Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs - 630.009c:
http://www.integration-in-deutschland.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/MerkblaetterAuslaender/merkblatt-zum-antrag-auf-zulassung-630-009c-deutsch__IP.html

Merkblatt zum Integrationskurs für Neuzuwanderer sowie teilnahmeverpflichtete Altzuwanderer - 630.036c:
http://www.integration-in-deutschland.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/MerkblaetterAuslaender/merkblatt-zz-auslaenderbehoerde-630-036c-deutsch.html

Merkblatt zum Integrationskurs für SpätaussiedlerInnen und ihre Familienangehörigen - 630.015c:
http://www.integration-in-deutschland.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/MerkblaetterSpaetaussiedler/merkblatt-zum-integrationskurs-fuer-spaetaussiedler-630-015b-deutsch__IP.html